Einreise mit Privatfahrzeug in den Iran!

Einreise mit dem PKW durch die Bazargan Grenze an der Türkei
 

Es gibt für die Urlauber auch die Möglichkeit mit Ihrem Privatfahrzeug durch die Bazargan Grenze an der Türkei in den Iran zu reisen.

Von der Türkei aus sollten die Urlauber über die Bazargan-Grenze einreisen.

Dazu müßte der Urlauber erst nach Hinterlegung entsprechender Bankgarantie, einen Zollpassierschein von der ADAC erhalten.

 

Folgende Dokumente sind bei einer Einreise mir Fahrzeug, ebenfalls erforderlich:

 

1. Haftpflichtversicherungsschein.

2. Internationaler Führerschein (muß gültig sein).

3. Internationaler Fahrzeugschein.

 

 

Die von den Automobilclubs ausgestellten internationalen Fahrzeugpapiere sind zwar für ein Jahr gültig, doch beträgt die Frist für die Nutzung der Fahrzeuge mit einem Zollpassierschein, nach den iranischen Zollbestimmungen lediglich drei Monate.

Für die Verlängerung der Nutzungsfrist müssen sich die Antragsteller an das iranische Zollbüro für Einfuhrangelegenheiten und im Falle des Ablaufs der Gültigkeit des Zollpassierscheins an die Gesellschaft für Touristik und Automobilfahrt wenden.

Diese Gesellschaft verlängert die Gültigkeit des Passierscheins, nachdem Sie die Genehmigung des ausstellenden Clubs eingeholt hat.

Diese Bedingungen gelten auch bei der Passierung anderer Grenzen.

 

Benzin: Im Juli 2007 wurde das Benzin im Iran rationiert.

Ausländer die mit ihrem Privatfahrzeug ins Land einreisen, bekommen eine vorläufige Benzinkarte mit der sie je nach ihrem Aufenthalt in den Tankstellen Benzin tanken können.

 

Informationen zur Haftpflichtversicherung:

 

Haftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung 
Es gibt viele Möglichkeiten in den Iran zu reisen.

Einer der interessantesten und abenteuerlichsten Wege ist immer noch die Anreise mit dem eigenen Auto über die Türkei , denn eine solche Reise bringt die unterschiedlichsten Erfahrungen mit sich - gute und schlechte. Gerade wer mit dem eigenen Wagen unterwegs ist, sollte sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern, damit negative Erfahrungen wie Unfälle nicht zum Stimmungskiller werden.

Eine Kfz-Versicherung ist für alle Autofahrer obligatorisch.

Von ihr werden im Schadensfall die Schäden des Unfallgegners übernommen. Darin sind Fahrzeug-, Personen- und Objektschäden enthalten. Die Haftpflichtversicherung (ttp://www.versicherung.net/haftpflichtversicherung.html)gilt im eigenen Land, aber auch in 29 europäischen Ländern und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Auch im Iran besitzt die Kfz- Haftpflichtversicherung (http://www.kfz-versicherung.com) ihre Gültigkeit. Nachgewiesen werden kann sie von jedem Autofahrer mit der großen grünen Versicherungskarte, welche bei der Versicherung angefordert werden muss. Bei der Einreise in die Türkei muss die große grüne Karte vorgewiesen werden können, auch im Iran benötigen Sie die Versicherungskarte. Wird die grüne Karte vergessen, gibt es an der Grenze die Möglichkeit, einen Haftpflichtschutz abzuschließen.

Jedoch können sich die Deckungssummen von denen der deutschen Versicherer unterscheiden. 
 

http://www.versicherung.net/haftpflichtversicherung.html

 

 

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