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Es gibt für die Urlauber auch die Möglichkeit mit
Ihrem Privatfahrzeug durch die Bazargan Grenze an der Türkei in
den Iran zu reisen.
Von der Türkei aus sollten die Urlauber über die
Bazargan-Grenze einreisen.
Dazu müßte der Urlauber erst nach Hinterlegung
entsprechender Bankgarantie, einen Zollpassierschein von der
ADAC erhalten.
Folgende Dokumente sind bei einer Einreise mir
Fahrzeug, ebenfalls erforderlich:
1.
Haftpflichtversicherungsschein.
2.
Internationaler Führerschein (muß gültig sein).
3.
Internationaler Fahrzeugschein.
Die von den Automobilclubs ausgestellten
internationalen Fahrzeugpapiere sind zwar für ein Jahr gültig,
doch beträgt die Frist für die Nutzung der Fahrzeuge mit einem
Zollpassierschein, nach den iranischen Zollbestimmungen
lediglich drei Monate.
Für die Verlängerung der Nutzungsfrist müssen
sich die Antragsteller an das iranische Zollbüro für
Einfuhrangelegenheiten und im Falle des Ablaufs der Gültigkeit
des Zollpassierscheins an die Gesellschaft für Touristik und
Automobilfahrt wenden.
Diese Gesellschaft verlängert die Gültigkeit des
Passierscheins, nachdem Sie die Genehmigung des ausstellenden
Clubs eingeholt hat.
Diese Bedingungen gelten auch bei der
Passierung anderer Grenzen.
Benzin: Im Juli 2007 wurde das Benzin im
Iran rationiert.
Ausländer die mit ihrem Privatfahrzeug ins Land
einreisen, bekommen eine vorläufige Benzinkarte
mit der sie je nach ihrem Aufenthalt in den Tankstellen Benzin
tanken können.
Informationen zur Haftpflichtversicherung:
Haftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung
Es gibt viele Möglichkeiten in den Iran zu reisen.
Einer der
interessantesten und abenteuerlichsten Wege ist immer noch die
Anreise mit dem eigenen Auto über die Türkei , denn eine solche
Reise bringt die unterschiedlichsten Erfahrungen mit sich - gute
und schlechte. Gerade wer mit dem eigenen Wagen unterwegs ist,
sollte sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern,
damit negative Erfahrungen wie Unfälle nicht zum Stimmungskiller
werden.
Eine Kfz-Versicherung
ist für alle Autofahrer obligatorisch.
Von ihr werden im
Schadensfall die Schäden des Unfallgegners übernommen. Darin
sind Fahrzeug-, Personen- und Objektschäden enthalten. Die
Haftpflichtversicherung
(ttp://www.versicherung.net/haftpflichtversicherung.html)gilt im
eigenen Land, aber auch in 29 europäischen Ländern und den
außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Auch im Iran
besitzt die Kfz- Haftpflichtversicherung (http://www.kfz-versicherung.com)
ihre Gültigkeit. Nachgewiesen werden kann sie von jedem
Autofahrer mit der großen grünen Versicherungskarte, welche bei
der Versicherung angefordert werden muss. Bei der Einreise in
die Türkei muss die große grüne Karte vorgewiesen werden können,
auch im Iran benötigen Sie die Versicherungskarte. Wird die
grüne Karte vergessen, gibt es an der Grenze die Möglichkeit,
einen Haftpflichtschutz abzuschließen.
Jedoch können sich die
Deckungssummen von denen der deutschen Versicherer
unterscheiden.
http://www.versicherung.net/haftpflichtversicherung.html
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